Radioaktiver Zwischenfall am FRM2: Lückenlose Aufklärung im Landtag gefordert

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Pressemitteilung vom 16. Mai 2020

Den Zwischenfall am Forschungsreaktor München II mit Austritt von radioaktivem C14 über der zulässigen Jahresdosis kommentieren die beiden Landkreis-Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wie folgt:

Claudia Köhler, MdL: „Dass innerhalb weniger Tage mehr als die maximal zulässige Menge an radioaktivem C14 freigesetzt wurde, ist absolut inakzeptabel. Wir werden den Zwischenfall im Bayerischen Landtag genau aufarbeiten und eine lückenlose Aufklärung verlangen. Erst letzten Sommer haben die Betreiber im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zur die Einleitung von Radioaktivität betont, wie sicher die Anlage sei und wie weit zulässige Werte unterschritten würden. Ich war selbst beim Erörterungstermin und fühle mich getäuscht!“

Dr. Markus Büchler, MdL: „Der Zwischenfall bestätigt unsere Zweifel an der Zuverlässigkeit des Technischen Universität München als Betreiberin des Atomreaktors. Der Zwischenfall wird auf einen Montagefehler zurückgeführt. Ich interpretiere das als Pfusch und Schlamperei! Völlig unverständlich ist für mich, wie die Staatsregierung diesen Betreiber nur – entgegen den Genehmigungsauflagen – mit waffenfähigen, hochangereichertem, international geächtetem Uran, hantieren lassen kann? Der FRM2 ist ein Skandal und darf nicht wieder angefahren werden – zum Schutz unserer Bevölkerung und der Umwelt!“

Weitere Pressemitteilungen zum Forschungsreaktor München II finden sich hier.

Grüne fordern sofortige Antworten zum Reaktor: Büchler und Köhler stellen schriftliche Anfragen an die Staatsregierung

Pressemitteilung vom 19. Mai 2020

Die beiden Grünen Landtagsabgeordneten des Landkreises München Dr. Markus Büchler und Claudia Köhler haben bereits am Dienstag nach Bekanntwerden eines Zwischenfalls am Garchinger Forschungsreaktor mehrere Anfragen an die Staatsregierung eingereicht.
Angesichts der Tatsache, dass der Vorfall bereits Anfang März war, wollen sie wissen, wann genau die erhöhten Messwerte gemessen wurden, wann das Landesamt für Umweltschutz und die bayerische Atomaufsichtsbehörde informiert wurden.

Claudia Köhler: „Einige Erklärungen klingen seltsam und danach haben wir nun gefragt, denn die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Information und zwar zeitnah. Also – wann wurde festgestellt, dass die Abscheideeinheit nicht angeschlossen wurde, wer wurde informiert und welche Schritte wurden veranlasst?“

„Unseres Wissens muss seit 2013 eine monatliche Bilanzierung erfolgen. Und somit ist bisher nicht zu erklären, warum Messung und Benachrichtigung jetzt vierteljährlich erfolgten. Wie der Zwischenfall zeigt, müssen die Emissionen in kurzen Intervallen geprüft werden!“

Dr. Markus Büchler, MdL

Die Abgeordneten fragen zudem: Welche Vorschriften gelten für die Vorbereitung und Durchführung bei der Trocknung der Ionenaustauschharze, gibt es ein Vier-Augen-Prinzip? Ist stets sichergestellt, dass die begleitende Kontrollmessung durch das Bundesamt für Strahlensicherung erfolgen kann? Wie stellt sich die Rolle des Wissenschaftsministeriums dar, wer wusste wann was?
Am wichtigsten finden Büchler und Köhler jedoch, dass es Konsequenzen aus diesem Vorfall geben muss: Ein Weiter so, das heißt, ein im Übrigen nie genehmigtes Wiederanfahren mit waffenfähigem Uran, die Ableitung radioaktiver Abwässer in unsere Isar sowie die Kontrolle durch den Betreiber selbst darf es nicht geben.

Aktuelle schriftliche Anfragen zum Forschungsreaktor München 2: