Fahrrad-Gesetz für Bayern 18. Oktober 201914. Februar 2023 Veranstaltungsbericht Am 17. Oktober 2019 hat Markus Büchler zu einem „Fachgespräch Radgesetz“ in den Landtag eingeladen, um die Möglichkeiten für ein Radgesetz in Bayern auszuloten. Hochkarätige und kompetente Radverkehrs-Expert*innen diskutierten essenzielle Aspekte, die den Radverkehr als Teil der Verkehrswende stärken. Arne Jungjohann; Christian Hader; Bernadette Felsch; Kerstin Stark; Markus Büchler, MdL (v.l.n.r.) Zunächst stellten vier Referent*innen die wichtigsten inhaltlichen Aspekte vor. Kerstin Stark (Changing Cities e. V.) berichtete über den Prozess des Berliner Gesetzes, Bernadette Felsch (ADFC Bayern) über die Kampagne „Ein Rad-Gesetz für Bayern“, Christian Hader (Radentscheid Bamberg) über die kommunale Perspektive und Arne Jungjohann (Stuttgart) über die grüne Radverkehrspolitik in anderen Bundesländern. Diskussionsergebnisse Aus der darauffolgenden Diskussion ergaben sich zunächst die wichtigsten Ziele für die grüne Radverkehrspolitik in Bayern: Verkehrswende! Weg vom „Primat des Autos“ hin zu einer „Mobilität für alle“Erhöhung der Sicherheit im Verkehr („Vision Zero“)Erhöhung des Radverkehrsanteils im modal splitEin bayernweites Netz von Alltagsradwegen und RadschnellwegenAusreichende und gute Radabstellanlagen auf öffentlichem und privatem Grund Für die konkrete politische Ausgestaltung dieser Ziele brauchen wir ein gutes Gesetz, das die Ziele, Maßnahmen und deren Evaluation vorgibtgrundlegende Veränderung in der Zielrichtung der Verkehrswende festschreibt.Verantwortung des Freistaats in der Unterstützung und Vernetzung der Kommunen festschreibt. Und wir brauchen noch viel mehr: ein Gesetz, das den Radverkehr im größeren Kontext eines Mobilitätsgesetzes landesweit regelt.eine massiv ausgebaute Finanzierung für den Ausbau des Radverkehrs und die Nutzung und Ausgestaltung der Fördergelder des Bundes.einen Radverkehrsplan, der z. B. Radverkehrsanlagen und öffentliche Radabstellanlagen einheitlich ausgestaltet, ein landesweites Radwegenetz enthält und der regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert wird.Unterstützung und Vernetzung der Kommunen durch den Freistaat, z.B. Stärkung und Ausbau der AGFK.professionelle und proaktive Kommunikation: Kampagnen, Aufklärung.regelmäßiges Monitoring, um den Fortschritt der Maßnahmen festzustellen.Änderungen im Baurecht.mehr Personal zur Umsetzung in Ministerien, Behörden, Kommunen.eine Forschungs- und Ausbildungsoffensive für mehr Fachleute bei Radverkehr und Verkehrswende an Hochschulen und Behörden.Intensivierung der Verkehrs- und Mobilitätserziehung in den Schulen. Vortrags-Präsentationen zum Download Mobilitätswende von unten – ein Radgesetz für Berlin durch den Volksentscheid Fahrrad von Kerstin Stark (Changing Cities e.V.)Die Forderung „Ein Rad-Gesetz für Bayern“- des ADFC Bayern e.V. von Bernadette Felsch (Vorsitzende des ADFC Bayern e.V.)Anforderungen an ein Radgesetz aus Radentscheid-Sicht von Christian Hader (Radentscheid Bamberg)