Fahrrad-Gesetz für Bayern

Veranstaltungsbericht

Am 17. Oktober 2019 hat Markus Büchler zu einem „Fachgespräch Radgesetz“ in den Landtag eingeladen, um die Möglichkeiten für ein Radgesetz in Bayern auszuloten. Hochkarätige und kompetente Radverkehrs-Expert*innen diskutierten essenzielle Aspekte, die den Radverkehr als Teil der Verkehrswende stärken.

Arne Jungjohann; Christian Hader; Bernadette Felsch; Kerstin Stark; Markus Büchler, MdL (v.l.n.r.)

Zunächst stellten vier Referent*innen die wichtigsten inhaltlichen Aspekte vor. Kerstin Stark (Changing Cities e. V.) berichtete über den Prozess des Berliner Gesetzes, Bernadette Felsch (ADFC Bayern) über die Kampagne „Ein Rad-Gesetz für Bayern“, Christian Hader (Radentscheid Bamberg) über die kommunale Perspektive und Arne Jungjohann (Stuttgart) über die grüne Radverkehrspolitik in anderen Bundesländern.

Diskussionsergebnisse

Aus der darauffolgenden Diskussion ergaben sich zunächst die wichtigsten Ziele für die grüne Radverkehrspolitik in Bayern:

  1. Verkehrswende! Weg vom „Primat des Autos“ hin zu einer „Mobilität für alle“
  2. Erhöhung der Sicherheit im Verkehr („Vision Zero“)
  3. Erhöhung des Radverkehrsanteils im modal split
  4. Ein bayernweites Netz von Alltagsradwegen und Radschnellwegen
  5. Ausreichende und gute Radabstellanlagen auf öffentlichem und privatem Grund

Für die konkrete politische Ausgestaltung dieser Ziele brauchen wir ein gutes Gesetz, das die

  • Ziele, Maßnahmen und deren Evaluation vorgibt
  • grundlegende Veränderung in der Zielrichtung der Verkehrswende festschreibt.
  • Verantwortung des Freistaats in der Unterstützung und Vernetzung der Kommunen festschreibt.

Und wir brauchen noch viel mehr:

  • ein Gesetz, das den Radverkehr im größeren Kontext eines Mobilitätsgesetzes landesweit regelt.
  • eine massiv ausgebaute Finanzierung für den Ausbau des Radverkehrs und die Nutzung und Ausgestaltung der Fördergelder des Bundes.
  • einen Radverkehrsplan, der z. B. Radverkehrsanlagen und öffentliche Radabstellanlagen einheitlich ausgestaltet, ein landesweites Radwegenetz enthält und der regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert wird.
  • Unterstützung und Vernetzung der Kommunen durch den Freistaat, z.B. Stärkung und Ausbau der AGFK.
  • professionelle und proaktive Kommunikation: Kampagnen, Aufklärung.
  • regelmäßiges Monitoring, um den Fortschritt der Maßnahmen festzustellen.
  • Änderungen im Baurecht.
  • mehr Personal zur Umsetzung in Ministerien, Behörden, Kommunen.
  • eine Forschungs- und Ausbildungsoffensive für mehr Fachleute bei Radverkehr und Verkehrswende an Hochschulen und Behörden.
  • Intensivierung der Verkehrs- und Mobilitätserziehung in den Schulen.

Vortrags-Präsentationen zum Download