Die Technische Universität München TUM hat beantragt, weitere 30 Jahre radioaktive Abwässer aus ihren atomforschungseinrichtungen FRM2 und RCM in Garching in die Isar einleiten zu dürfen.
Dagegen konnten Sie bis 25.1.2019 Einwendungen erheben!
Die Einwendungsfrist ist abgelaufen.
Der Bericht zum Erörterungstermin am 23. und 24. Juli 2019 ist hier nachzulesen.
Für eine Isar ohne zusätzliche Belastung durch Radioaktivität!
Folgende Gründe sprechen aus meiner Sicht gegen die Einleitung radioaktiver Abwässer durch die TUM in die Isar:
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In den Antragsunterlagen fehlt eine Darstellung der aktuellen Vorbelastung der Isar durch natürliche und künstlich erzeugte Radioaktivität. Insbesondere die Einleitungen von Kliniken oberhalb der Einleitungsstelle führen bereits jetzt zu einer radioaktiven Belastung des auch zum Baden und Fischen genutzten Flusses.
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Ferner fehlt eine Zusammenstellung der einzelnen Stoffe des Nuklidgemischs, die in den 20 Jahren der zurückliegenden Einleitungsgenehmigung in die Isar eingeleiteten Stoffe (Isotope) und Aussagen zu Art und Menge der künftig geplanten Einleitung. Somit können Auswirkungen auf Natur und Gesundheit durch etwaige Toxizitäten nicht beurteilt werden.
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Unklar ist für mich auch, inwieweit sich abgeleitete radioaktive Substanzen in der näheren Umgebung ablagern und anreichern könnten. Ich fordere eine genaue Untersuchung der aktuellen Belastung des Ableitungskanals und der Isar unterhalb des Einleitungsbauwerks.
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Mir fehlt eine vertrauenswürdige Kontrolle der Einleitungen durch unabhängige Messstellen. Einer Selbstkontrolle der TUM, wie sie in den vergangenen Jahren erfolgte, vertraue ich nicht und lehne auch aus diesem Grund die Einleitungsgenehmigung ab.
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Ich beanstande, dass die Nullvariante nicht geprüft wurde: Es wird nicht gegenübergestellt, mit welchem Aufwand, die Einleitung komplett vermieden werden könnte. Dadurch ist die Notwendigkeit der Einleitung nicht begründet. Vorstellbar ist eine Reduktion der radioaktiven Abwässer durch Verdunstung und eine konventionelle Behandlung als Atommüll. Das Minimierungsgebot zur Vermeidung unnötiger Emissionen wird somit verletzt. Darüber hinaus sehe ich die Gefahr, dass radioaktive Flüssigkeiten absichtlich verdünnt werden könnten, um die Grenzwerte einzuhalten, anstatt die konzentrierten Mengen fachgerecht zu entsorgen.
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Außerdem beanstande ich, dass eine gehobene Genehmigung erteilt werden soll. Hierfür sehe ich keinen Grund. Für den Zweck der TUM wäre eine beschränkte Erlaubnis angemessen und ausreichend.
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Unverständlich ist mir die Dauer der beantragten Einleitung von weiteren 30 Jahren. Bis dahin werden die Anlagen des FRM und der RCM ihre Lebenserwartung bereits überschritten haben. Deshalb lehne ich die lange Laufzeit ab.
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Nicht nachvollziehbar ist für mich die Höhe der beantragten Einleitungen. Sie liegt teilweise beim Zehnfachen der Einleitungen der letzten Jahre. Das ist unbegründet und nicht angemessen.
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Der FRM2 wird mit hochangereichertem Uran (HEU) betrieben. Aus meiner Sicht widerspricht die Verwendung dieses international geächteten, waffenfähigen Materials den Auflagen, unter denen der Reaktor seinen Betrieb aufnehmen konnte. Seit Jahren hätte die Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran erfolgen müssen, was nicht passiert ist. Deshalb halte ich den derzeitigen Betrieb des FRM2 für illegitim und fordere eine sofortige Umrüstung mit bereits qualifiziertem Brennstoff niedriger Anreicherung oder eine Abschaltung des FRM 2.
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