A94-Tempolimit nur CSU-Wahlkampf?

Den Bericht der Staatsregierung zum Lärmschutz im Verkehrsausschuss des Landtags auf Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im bayerischen Landtag hat der mobilitätspolitische Sprecher der Fraktion Dr. Markus Büchler MdL mit Bestürzung aufgenommen:

„Auf Nachfrage erklärte uns das Ministerium, dass die zuständige Autobahndirektion Südbayern von einer Anfechtung der Gerichtsentscheidung zur Aufhebung des Tempolimits an der A94 abgesehen und keinen Plan für das weitere Vorgehen vorzuweisen hat. Das halte ich für eine politische Bankrotterklärung! Das befristete Tempolimit als Verkehrsversuch war das vermeintlich große Entgegenkommen der CSU-Staatsregierung, um die unter der Lärmbelastung leidende Bevölkerung in der Kommunalwahl zu beschwichtigen. Dass die Umsetzung handwerklich so fehlerhaft erfolgte, dass sie vom Verwaltungsgericht München kassiert wurde, ist schon extrem peinlich für ein Ministerium und seine zuständige Behörde. Offensichtlich ist das Haus nicht in der Lage, eine rechtskonforme Anordnung zu erstellen.

Dass es ferner das Urteil nicht mit einer Beschwerde angefochten hat, zeigt, dass es die eigene Anordnung entweder als Pfusch betrachtet oder der weiteren Suche nach einer Lösung für die Lärmproblematik keine Priorität einräumt. Auf meine Nachfrage hin konnte das Ministerium keine Aussage machen, ob, wann und wie ein neuer Anlauf für einen neuen Verkehrsversuch unternommen werden soll. Noch dazu führte das Ministerium aus, dass die zur Lösungssuche angeordneten „Lärmmessungen keine rechtliche Auswirkungen hätten“. Offenbar war das befristete Tempolimit in Verbindung mit den Lärmmessungen nur ein Wahlkampf-Gag der CSU um aufgebrachte Bürgerinnen und Bürger zu beschwichtigen! Ich fordere vom bayerischen Verkehrsministerium, den Verkehrsversuch rechtssicher fortzusetzen und einen klaren Plan vorzustellen, wie es den Lärmschutz an der A94 verbessern möchte!“

Hintergrund: Um dem Protest der Bevölkerung gegen die Lärmbelastung durch die neu gebaute A94 zu begegnen, hat die Bayerische Staatsregierung noch im Kommunalwahlkampf Abhilfe versprochen und einen zeitlich begrenzten Verkehrsversuch mit Tempolimit von 120 km/h und Lärmmessungen angeordnet. Dies erfolgte folgerichtig durch die zuständige Autobahndirektion Südbayern. Das Verwaltungsgericht München hat den Verkehrsversuch am 1. September 2020 nach mehreren Monaten Laufzeit infolge einer Klage eines Bürgers für unzulässig erklärt, weil ein konkreter Bestandteil, nämlich die Ermittlung der Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung, nicht erfolgt waren. Das subjektive Empfinden von Anwohnenden genüge laut Gerichtsurteil nicht. Wie es weitergeht mit dem Lärmschutz an der A94 ist seitdem unklar. Ein „Zwischenbericht“ wurde in Aussicht gestellt, einen Termin konnte das Ministerium in der heutigen Ausschuss-Sitzung auch auf Nachfrage nicht nennen.

Beitrag von Insalzach24.de: Lärmmessungen wohl ohne rechtliche Auswirkungen -Grüne: „Tempolimit auf A94 war offenbar ein Wahlkampf-Gag der CSU“