Bayern braucht ein Radgesetz

Rede im Bayerischen Landtag am 11. November 2021

Nach dem Fachgespräch Radgesetz der grünen Fraktion im Bayerischen Landtag im Oktober 2019, dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im März 2020 fand im Februar 2021 im Verkehrsausschuss des Landtags eine Expert*innenanhörung zum Radverkehr statt. Die Sachverständigen haben die schlechten Qualität der Radinfrastruktur in Bayern kritisiert und – unter anderem – ein Radgesetz empfohlen. Infolge wurde parallel zum Gesetzentwurf der SPD nun ein umfassender Gesetzestext von Bündnis 90/DIE GRÜNEN ins parlamentarische Verfahren gegeben. Dieser wird am 23. November 2021 in der ersten Lesung im Plenum sein und dann auch parallel beraten werden.

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Markus Büchler zur Notwendigkeit eines Radgesetzes im Bayerischen Landtag am 11. November 2021

In keinem Bereich ist der Handlungsbedarf für den Klimaschutz so groß wie beim Verkehr. Während bei Haushalten, Industrie, Energiewirtschaft etc. die CO2-Emissionen sinken, steigen sie beim Verkehr als einzigem Sektor weiter an. Ein Fünftel der klimaschädlichen CO2-Emissionen kommt aus dem Verkehr, überwiegend dem Straßenverkehr.

Das „Radverkehrsprogramm 2025“ der Staatsregierung strebt eine Verdoppelung des Radverkehrsanteil bis 2025 auf 20% an. Dem wohlklingenden Ziel ist Bayern leider seitdem nicht näher gekommen. Bislang sind es immer noch nur 11%. Menschen, die mit dem Rad fahren wollen stehen vor Hürden wie fehlenden oder unbrauchbaren Radwegen, langen Umwegen, mangelndem Winterdienst, fehlender Beleuchtung oder unzumutbaren Abstellunmöglichkeiten. Deshalb sind neue Maßnahmen notwendig, die durch ein Radgesetz gesetzlich fundiert werden müssen.

Die „Vision Zero“, also das Ziel, schwere Unfälle und Todesfälle zu verhindern und alle übrigen Unfälle im Straßenverkehr zu reduzieren muss Leitlinie der Planungen werden. Das wird immer wichtiger, denn die Zahl der schweren Unfälle von Radfahrenden nimmt unter den aktuellen Bedinungen leider zu. Hierbei werden sogar Alleinunfälle aufgrund schlechter Infrastruktur in die Mitschuld der Radfahrenden gerechnet, wie der ADFC bei der Radverkehrsanhörung im Auschuss berichtete.

Damit sich die Situation auch real verbessert, müssen die Rahmenbedingungen für den Radverkehr objektiv messbar und permanent verbessert werden, Schnellverbindungen gebaut, Kreuzungen sicher gemacht, komfortable Radabstellanlagen geschaffen werden sowie schulpädagogische Aktivitäten, geeignete Marketingmaßnahmen und weitere begleitende Prozesse gestartet werden. Hierfür bietet ein Radgesetz den notwendigen Rahmen.

Dr. Markus Büchler, MdL