Der „reibungslose“ Verkehrsfluss steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Vordergrund. Anlass zu Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, wie Ampeln, Zebrastreifen, Tempo 30 sind in der Regel nur Unfallhäufigkeiten oder Lärmschutz. Kommunen sollten hier selbstbestimmter […]