Das grüne Radgesetz für Bayern – Dossier 19. November 202116. Mai 2024 Pressemitteilung vom 19. Nov. 2021 zur Einführung eines Radgesetzes für Bayern „Wir Grüne wollen das Fahrrad in Stadt und Land zum beliebtesten Verkehrsmittel machen und das Radeln in Bayern klimafreundlich, sicher und attraktiv“, erklärt der Sprecher für Mobilität der Landtags-Grünen, Dr. Markus Büchler. Die Landtags-Grünen haben deshalb ein umfassendes Radgesetz (siehe unten) vorgelegt, das als „Gesetzentwurf zur Stärkung der Fahrradmobilität in Bayern für mehr Klimaschutz und Verkehrssicherheit (Bayerisches Radgesetzes – BayRadG)“ am Dienstag, 23. November 2021, ab ca. 18.00 Uhr in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags diskutiert wird. Ein grünes Fachgespräch zum Radgesetz im Herbst 2019 und die Sachverständigenanhörung zum Radverkehr im Verkehrsausschuss des Bayerischen Landtags im Februar 2021 hatten zuvor die Notwendigkeit eines Radgesetzes für Bayern unterstrichen. Markus Büchler: „Derzeit werden nur 11 Prozent der zurückgelegten Wege in Bayern mit dem Fahrrad bewältigt. Die Staatsregierung verfolgt den Anteil von 20 Prozent der Wege – hier sind wir noch kein Stück weitergekommen.“ Ziel des grünen Radgesetzes: Deutlich mehr Menschen als bisher sollen das Fahrrad wählen. In der Stadt, aber auch auf dem Land – und dafür müssen die Grundlagen geschaffen werden. Das Fahrrad ist das günstige, innerorts oft das schnellste Verkehrsmittel, ganz bestimmt aber das klimafreundlichste Verkehrsmittel. Aber: Oftmals wird das Radfahren als zu gefährlich erachtet, die Radinfrastruktur reicht nicht aus. „Das Fahrrad ist in der Stadt das ideale Verkehrsmittel. Die meist kurzen Wege sind ideal mit dem Fahrrad zu bewältigen. Damit das Fahrrad sein enormes Potenzial für die Menschen in der Stadt entwickeln kann, brauchen wir in allen bayerischen Städten sichere Radwege und gute Abstellmöglichkeiten. Vorbilder im In- und Ausland zeigen, was in wenigen Jahren möglich wird, wenn die Infrastruktur ausgebaut wird.“ Beispiel Kopenhagen: Mehr als die Hälfte der Menschen pendeln mit dem Fahrrad zur Arbeit. Das Grüne Radgesetz bereitet den Weg, dass auch hier in Bayern deutlich mehr Menschen gerne das Fahrrad im Alltag benutzen. Die wichtigsten Punkte: Radschnellwege für wichtige Pendelstrecken sollen künftig durch den Freistaat geplant und gebaut werden. Freistaat und Kommunen sollen für ausreichende Fahrradabstellmöglichkeiten und eine bessere ÖPNV-Mitnahme sorgen. Radwege sollen gleichberechtigt mit Straßen geplant werden: Nur wenn das Radwegenetz durchweg sicher, komfortabel und unterbrechungsfrei ist, wird das Fahrrad zu einer echten Alternative zum Auto. „Vision Zero“: Abbiegeassistenten für Fahrzeuge des Freistaats sollen Verkehrstote und Schwerverletzte verhindern. Landesagentur für Mobilität einrichten, die Kommunen bei Umsetzung und Kommunikation der Maßnahmen berät und unterstützt. „Das Fahrrad ist aber nicht nur in der Stadt das ideale Verkehrsmittel. Auch auf dem Land hat es riesiges Potenzial. Denn auch in ländlichen Kommunen sind die meisten der mit dem Auto gefahrenen Wege nur wenige Kilometer kurz. Damit Das Fahrrad gerne genutzt wird, braucht es ein sicheres Radwegenetz zwischen den Orten aber auch innerhalb der Ortschaften – sowie viel mehr Abstellmöglichkeiten, vorzugsweise wetter- und diebstahlgeschützt. Jeder Weg, der mit dem Fahrrad zurückgelegt werden kann, spart Stau, Kosten und Zeit – und fördert die Gesundheit.“ Rede im Plenum des Bayerischen Landtags vom 23. November 2021 „Das grüne Radgesetz für Bayern | 1. Lesung – Rede im Bayerischen Landtag“ von YouTube anzeigen Click here to display content from YouTube. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube. Inhalt von YouTube immer anzeigen Dr. Markus Büchler, MdL bei der ersten Lesung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Fahrradmobilität in Bayern für mehr Klimaschutz und Verkehrssicherheit (Bayerisches Radgesetz – BayRadG), Drs. 18/18964 Mit der grünen Fraktion im Bayerischen Landtag hat Markus Büchler einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Fahrradmobilität in Bayern für mehr Klimaschutz und Verkehrssicherheit eingereicht. Formal beinhaltet dieser die Einführung eines Bayerischen Radgesetzes (BayRadG) sowie Änderung weiterer Rechtsvorschriften. Somit werden die Belange des Radverkehrs auch u.a. im Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), der Bauordnung (BayBO), Landesplanungsgesetz (BayLplG), des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) und weiteren Gesetzen berücksichtigt. PDF: Grüner Gesetzentwurf zur Stärkung der Fahrradmobilität in Bayern für mehr Klimaschutz und Verkehrssicherheit (Bayerisches Radgesetz – BayRadG) Debatte im Verkehrsausschuss am 30. November 2021 Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr hat am Di., 30. November 2021 über unseren grünen Entwurf eines Radgesetzes für Bayern diskutiert; leider mit der üblichen Ablehnung der Regierungsfraktionen (bei Dafür-Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Nach der anstehenden Mitberatung in weiteren Ausschüssen des Landtags bleibt die Hoffnung auf ein Bekenntnis zum #Radverkehr in der zweiten Lesung im Plenum, voraussichtlich Anfang 2022. Mit Beispielen aus der Kommunalpolitik, landesweiten Verbandsstimmen und einem rechtlich geprüftem Vorschlag bleibt Markus Büchler am Thema dran und konstatiert: „Die Staatsregierung betont, es würde genug für den Radverkehr getan. Warum trauen sich dann Menschen nicht aufs Radl, hören Radwege allerorts plötzlich auf und sind Kommunen mit der Planung überfordert? Mit unserem Radgesetz stehen wir Grüne für bessere Bedingungen für den Radverkehr in Bayern.“ Dr. Markus Büchler, MdL im Verkehrsausschuss des Bayerischen Landtags am 30. Nov. 2021 Dr. Markus Büchler, MdL und Sprecher für Mobilität konstatiert aus der kommunalen Praxis: „Warum trauen sich dann Menschen nicht aufs Radl, hören Radwege allerorts plötzlich auf und sind Kommunen mit der Planung überfordert? Mit unserem Radgesetz stehen wir Grüne für bessere Bedingungen für den Radverkehr in Bayern. Mit dem Ausbau des Radverkehrs wollen wir mehr Lebensqualität in unseren Städten schaffen. Wenn alle Menschen mit dem Auto fahren, funktioniert das nicht! Hier haben wir riesigen Nachholbedarf. Selten fühlt man sich sicher und gut geführt – wenn es überhaupt Radwege gibt. Es kann nicht sein, dass jede der gut 2.000 Gemeinden individuell an kleinen Verbesserungen für Radlerinnen und Radler herumbastelt. Deshalb braucht es landesweite klare Regelungen zum Ausbau des Radwegenetzes in allen Orten.“ Debatte im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport am 26. Januar 2022 Johannes Becher, MdL und Sprecher für kommunale Fragen hat das Radgesetz in der entsprechenden Ausschussbehandlung verteigt und betonte: „Das bestehende Stückwerk wird dem Bedarf nicht gerecht und die bisherigen Maßnahmen entsprechen nicht den gemeinsamen Zielen eines höheren Radverkehrsanteils. Hierzu gehört neben dem Radwegebau auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Kommunen. Dafür braucht es ein gutes Gesetz als Grundlage und genau das haben wir eingereicht.“ Auch im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport am 26. Januar 2022 fand der grüne Entwurf eines Radgesetzes für Bayern die übliche Ablehnung der Regierungsfraktionen (bei Dafür-Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Nach Beratung in weiteren Ausschüssen bleibt die Hoffnung auf ein Bekenntnis zum Radverkehr in der zweiten Lesung im Plenum des Bayerischen Landtags. Mit Rückhalt aus der Kommunalpolitik, landesweiten Verbandsstimmen und einem rechtlich geprüften Vorschlag setzen wir Grüne uns konsequent für den Radverkehr in Bayern ein. Debatte im Ausschuss für Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 17. Februar 2022 Auch im endberatenden Verfassungsausschuss verhinderten die Regierungsfraktionen trotz erneut dargelegter Notwendigkeit unser landesweites Radgesetz (bei Dafür-Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die CSU geht auf eigene Darstellung und Nachfrage von Cemal Bozoğlu, MdL weiterhin davon aus, dass die bisherigen Maßnahmen und die dünne „Radoffensive“ hinreichend wären. Zweite Lesung und Debatte im Plenum des Bayerischen Landtags am, Do., 10. März 2022 Der grüne Entwurf einer Rahmengesetzgebung zur Förderung des Fahrrads wurde am 10. März 2022 mit großer Plenardebatte final abgestimmt. Dieser wesentliche Teil für den Ausbau der Nahmobilität und der notwendigen Verkehrswende wurde auch in der zweiten Lesung bedauerlicherweise mit denselben selbstzufriedenen Darstellungen des angeblich ausreichenden Status Quo abgelehnt. Für ein Radgesetz stimmten nur die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wir haben im Bayerischen Landtag ein umfassendes Radgesetz eingebracht. Damit Radfahren im Alltag sicher und bequem wird. Andere Länder machen es vor. Radfahren schützt Gesundheit & Klima! Dr. Markus Büchler, MdL „Das grüne Radgesetz für Bayern | 2. Lesung – Rede im Bayerischen Landtag“ von YouTube anzeigen Click here to display content from YouTube. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube. Inhalt von YouTube immer anzeigen Dr. Markus Büchler, MdL bei der zweiten Lesung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Fahrradmobilität in Bayern für mehr Klimaschutz und Verkehrssicherheit (Bayerisches Radgesetz – BayRadG), Drs. 18/18964 Mit grünem Rückenwind werden wir den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, Mobilitätsverbände und zivilgesellschaftlichen Initiativen weiter verfolgen mit dem Ziel: eines lückenlosen, sicheren Radwegenetzes für den Alltagsverkehr in der Stadt und auf dem Land eines sicheren Radverkehrs und der „Vision Zero“ von Standards der Radinfrastruktur für sichere und komfortable Radwege der Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern und sicherer Radl-Parkplätze in ausreichender Zahl einer Radverkehrsförderung, die finanziell und personell dem Bedarf entspricht ohne Eingriff in kommunale Planungshoheit, die Kommunen befähigen, Radverkehr attraktiv zu machen „klimafreundlich, sicher und attraktiv: Unser Radgesetz“ von YouTube anzeigen Click here to display content from YouTube. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube. Inhalt von YouTube immer anzeigen Dr. Markus Büchler, MdL zeigt, warum Bayern ein Radgesetz braucht. Mit der ablehnenden Haltung von CSU und Freie Wähler, blieb dennoch der Wunsch der Menschen in Bayern und das Bündnis Radentscheid Bayern formierte sich aus fachlichen Verbänden mit Unterstützung der GRÜNEN und weiteren Parteien. Nach engagierter Mobilisierung wurden über 100.000 Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt und am 27. Januar 2023 der Zulassungsantrag mit dem nötigen Quorum an Unterstützer*innen eingereicht.Die Staatsregierung zweifelte unter Druck dessen Rechtmäßigkeit juristisch an, das Bayerische Oberste Verfassungsgericht entschied am 7. Juni 2023, dass Teile des Gesetzestextes in Bundesrecht eingreifen würden und haben daher den Zulassungsantrag abgelehnt. Währendessen haben CSU und Freie Wähler ein eigenes kleines Radgesetz eingereicht. Die bei Gesetztesvorhaben der Staatsregierung übliche Verbändeanhörung haben sie umgangen. Was uns für eine zeitgemäßen Radverkehrspolitik fehlt, ist im parlamentarischen Verfahren zu diesem Entwurf der CSU eines Radgesetzchens hier zu finden.